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Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?

Veröffentlicht am 12.12.2019 von Fredy Pillinger, Verkaufsleiter ostjob.ch
Lohn nicht erhalten
Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber besteht ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Viele Arbeitnehmer scheuen sich, sich zu wehren, wenn der Lohn nicht gezahlt wird. Dennoch ist dies wichtig. Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie es richtig machen.
Mahnen und damit Verzug erklären
Natürlich empfiehlt es sich zunächst, mit dem Arbeitgeber persönlich zu reden und wichtige Informationen einzuholen. Besonders dann, wenn Ihnen dieser Arbeitsplatz wichtig ist. Warum ist die Lohnzahlung nicht erfolgt? Ist dies in Zukunft öfter zu befürchten oder kann dies vermieden werden? Wann wird der fällige Lohn überwiesen? Kann dies effektiv erörtert werden, ist in vielen Fällen die weitere Zusammenarbeit möglich. Alternativ kommt nun die Mahnung ins Spiel, die Sie für einen eventuell nötigen Nachweis immer schriftlich verwirklichen sollten. Mahnung bedeutet auch Inverzugsetzung. Der Arbeitgeber schuldet Ihnen jetzt nicht nur den Lohn, sondern auch Zinsen. Kein Arbeitnehmer, der seinen Lohn nicht erhalten hat, sollte auf das Mahnverfahren verzichten. Es ist Ihr gutes Recht und Sie können deswegen nicht gekündigt werden.
 
Arbeitsverweigerung: oft erlaubt, aber individuell wählbar
Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass sie - nach dem Motto "gleiches Recht für alle" - auch nicht zu arbeiten haben, wenn der Chef nicht zahlt. Sie haben damit nur zum Teil recht. Richtig ist, dass sich aus einem Arbeitsvertrag rechtliche Pflichten für beide Parteien generieren. Da der Arbeitnehmer in der Regel eine Vorleistung erbringt, indem er gearbeitet hat und am Monatsende seine Geld nicht erhalten, ist ihm nicht zuzumuten, dauerhaft weiterzuarbeiten. Das Bundesgericht räumt dem Arbeitnehmer das Recht auf Arbeitsverweigerung auch ein - allerdings nur wie die Lohnzahlung fällig und auch nicht nur geringfügig war. Zudem hat der Arbeitnehmer die geplante Arbeitsverweigerung dem Unternehmen auch anzukündigen. Die Strategie der Arbeitsverweigerung ist immer dann sinnvoll, wenn der Arbeitsplatz eigentlich attraktiv ist und der Arbeitnehmer dort am liebsten weiterarbeiten würde. Die fristlose Kündigung kann mit dieser Maßnahme erst einmal aufgeschoben werden, damit eine konstruktive Einigung umgesetzt werden kann.
 
Fristlose Kündigung gut vorbereiten
Die fristloses Kündigung bedeutet den Verlust des Arbeitsplatzes und allen damit verbundenen Einkommens. Sie ist selbstverständlich gut zu überlegen, auch wenn es nicht zumutbar ist, dauerhaft ohne Lohn für ein Unternehmen tätig zu sein. Wenn einem Unternehmen die Insolvenz droht, sollten Sie sich informieren, ob überhaupt wieder mit Zahlungen gerechnet werden kann - und wenn ja, wann. Das Obligationenrecht erlaubt Ihnen die fristlose Kündigung auch dann, wenn die Zahlung des Lohns nur gefährdet ist. Bei unregelmäßiger Lohnzahlung haben Sie auch die Möglichkeit nach einem neuen Arbeitgeber zu recherchieren. Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, können Sie kündigen somit eine Verdienstlücke effizient vermeiden. Auch bei einem neuen Arbeitgeber haben Sie selbstverständlich das Recht, jede fehlende Lohnzahlung Ihres alten Unternehmens geltend zu machen und unter gegebenen Umständen natürlich auch gerichtlich einzuklagen.