Als Arbeitnehmer die fristlose Kündigung einreichen: Das ist dabei wichtig - ostjob.ch
504 Artikel für deine Suche.

Als Arbeitnehmer die fristlose Kündigung einreichen: Das ist dabei wichtig

Veröffentlicht am 13.11.2019 von Henrik Jasek, Leiter ostjob.ch
Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist ein bekannter Fall, der im Arbeitsrecht häufig verhandelt wird. Seltener ist die außerordentliche Arbeitnehmerkündigung. Dies ist darin begründet, dass für den Arbeitnehmer Arbeitsplatz und Gehalt durch eine einzige Rechtshandlung nicht mehr verfügbar sind. Die wichtigsten Informationen zum Thema gibt es hier.
Die häufigsten Ursachen im kompakten Überblick
Freiwillig auf Geld und Arbeitsplatz verzichten? Das tun Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund. Das können die sexuelle Belästigung oder die Beleidigung sein, das Mobbing am Arbeitsplatz oder Diebstahl. Wichtig ist, dass es sich um etwas handelt, das es für den Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar macht, jeden Morgen zur Arbeit zu kommen. Das bedeutet, dass eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht gerechtfertigt ist, wenn er diese geplant hat, damit er dadurch einen neu ergatterten Arbeitsplatz rechtzeitig antreten kann. Es ist aber auch kein Grund für eine fristlose Kündigung, wenn die Lohnzahlung nicht erfolgt ist. Hier soll dem Arbeitgeber die Gelegenheit gegeben werden, dies nachzuholen. Der Kündigungsgrund ist bei der fristlosen Kündigung also besonders wichtig für deren Rechtswirksamkeit. Zum hat die Kündigung immer schriftlich und am besten per Einschreiben zu erfolgen.
 
Die fristlose Kündigung und ihre Folgen
Oft ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer mit Schadensersatzansprüchen verbunden. Wenn die Kündigung gerechtfertigt und noch kein neuer Arbeitsplatz vorhanden ist, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz bezüglich des entgangenen Lohn sowie unter Umständen auch eine sogenannte Genugtuungsentschädigung erhalten. Ist die Kündigung nicht gerechtfertigt, kann der Arbeitgeber seinerseits Kosten geltend machen, die ihm durch die nicht geleistete Arbeit oder die Personalneubeschaffung entstanden sind. Daher gilt es, sich die fristlose Kündigung wirklich genau zu überlegen. Manchmal kann es sinnvoller sein, einen Arbeitsplatzwechsel mit einer ordentlichen Kündigung zu planen. Die Frage, die bei der fristlosen Kündigung daher immer wichtig ist, ist daher in der Regel die der Unzumutbarkeit.


Beweise haben hohe Bedeutung
Wer eine fristlose Kündigung als Arbeitgeber verwirklicht, sollte diese gut begründen und auch beweisen können. Dies ist zum einen wichtig, wenn man Schadensersatz vom Arbeitgeber plant, aber auch, wenn Schadensersatzansprüche von diesem effizient abgewehrt werden sollen. Bei Themen wie Mobbing lohnt es sich beispielsweise, Buch zu führen und vielleicht sogar Kollegen für eine Zeugenaussage zu gewinnen. Auch Ärzte können Unterstützung leisten - zum Beispiel dann, wenn das Mobbing einen Arbeitnehmer arbeitsunfähig gemacht hat. Natürlich ist es nicht immer möglich, etwas zu beweisen. Für sexuelle Nötigung gibt es natürlich nur selten Zeugen. Hier bietet sich dem Arbeitnehmer die Option, dies mit dem Arzt vertrauensvoll zu besprechen und eine ordentliche Kündigung mit einer Krankschreibung zu verbinden. Weitere Ansprechpartner für die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer sind aber auch eine eventuell im Unternehmen verankerte Arbeitnehmervertretung oder der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt.